Skip to content
Wirtschaft und Kommunikation · Klasse 9

Ideen für aktives Lernen

Jugendarbeitsschutz und Berufsausbildungsvertrag

Dieses Thema vermittelt den rechtlichen Rahmen der Berufsausbildung. Die Schüler setzen sich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) auseinander, das besondere Schutzrechte für Minderjährige vorsieht (z.B. Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe). Dies ist essenziell, damit die Jugendlichen ihre Rechte kennen und sich vor Ausbeutung schützen können.

KMK BildungsstandardsLehrplanPLUS WiK 9.2.3JArbSchGBBiG
45–60 Min.Partnerarbeit → Ganze Klasse3 Aktivitäten

Aktivität 01

Forschungskreis60 Min. · Kleingruppen

Forschungskreis: Der Vertrags-Check

In Kleingruppen erhalten die Schüler einen anonymisierten Ausbildungsvertrag mit eingebauten Fehlern (z.B. zu niedrige Vergütung, fehlende Urlaubsangabe). Sie müssen die Fehler finden und mit dem Gesetz begründen.

Welche Regelungen umfasst das Jugendarbeitsschutzgesetz?
AnalysierenBewertenErschaffenSelbststeuerungSelbstwahrnehmung
Komplette Unterrichtsstunde erstellen

Aktivität 02

Lernen an Stationen45 Min. · Kleingruppen

Lernen an Stationen: JArbSchG in der Praxis

An Stationen lösen Schüler Fallbeispiele: Darf ein 16-jähriger Bäcker-Azubi um 4 Uhr morgens anfangen? Wie lange darf eine 17-Jährige maximal arbeiten? Sie nutzen Gesetzestexte zur Lösung.

Welche Pflichten habe ich als Auszubildender?
ErinnernVerstehenAnwendenAnalysierenSelbststeuerungBeziehungsfähigkeit
Komplette Unterrichtsstunde erstellen

Aktivität 03

Debatte45 Min. · Ganze Klasse

Debatte: Sinn der Probezeit

Die Klasse debattiert über die Vor- und Nachteile einer langen Probezeit (bis zu 4 Monate). Dabei nehmen sie abwechselnd die Perspektive des Arbeitgebers und des Auszubildenden ein.

Welche Rechte sichert mir der Ausbildungsvertrag zu?
AnalysierenBewertenErschaffenSelbststeuerungEntscheidungsfähigkeit
Komplette Unterrichtsstunde erstellen

Vorlagen

Vorlagen, die zu diesen Wirtschaft und Kommunikation-Aktivitäten passen

Nutzen, bearbeiten, drucken oder teilen.

Einige Hinweise zum Unterrichten dieser Einheit


Vorsicht vor diesen Fehlvorstellungen

  • Ein Azubi ist eine billige Hilfskraft für alle anfallenden Arbeiten.

    Laut BBiG dürfen nur Arbeiten übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. 'Ausbildungsfremde Tätigkeiten' (wie ständig Kaffee kochen) sind unzulässig. Rollenspiele helfen, solche Situationen höflich aber bestimmt anzusprechen.

  • In der Probezeit kann man nur aus wichtigem Grund kündigen.

    In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dies klären wir durch eine Analyse der entsprechenden Paragraphen im BBiG.


In dieser Übersicht verwendete Methoden