Die meisten deutschen Schulklassen haben heute Tablets. Viele haben schnelles WLAN. Und trotzdem berichten Lehrkräfte bundesweit, dass Schülerinnen und Schüler zwar souverän durch soziale Netzwerke navigieren, aber kaum in der Lage sind, eine Online-Quelle kritisch einzuordnen oder Desinformation als solche zu erkennen.
Das ist der eigentliche Kern des Problems, das der Digitalpakt 2.0 lösen muss. Die Frage lautet nicht mehr, ob Schulen digitale Geräte bekommen. Sie lautet: Was passiert damit?
Der Status Quo der digitalen Transformation an deutschen Schulen
Der erste DigitalPakt Schule startete 2019 mit einem Gesamtvolumen von rund 6,5 Milliarden Euro aus Bundes- und Ländermitteln. Das Ziel war nachvollziehbar: Breitbandanbindung, WLAN-Infrastruktur, Endgeräte. Schulen in ganz Deutschland profitierten davon, allerdings sehr ungleichmäßig je nach Bundesland und kommunalem Träger.
Die pädagogische Rahmenstrategie lieferte die Kultusministerkonferenz bereits 2016 mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt". Sie definiert sechs verbindliche Kompetenzbereiche für die Medienbildung, die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Pflichtschulzeit beherrschen sollen: von der Recherche und dem Umgang mit Informationen über digitale Kommunikation und Zusammenarbeit bis hin zu Problemlösen, Produzieren und kritischem Reflektieren.
Das Problem zwischen Strategie und Schulalltag: Die KMK-Vorgaben sind verbindlich, die Umsetzung liegt bei den Ländern, die konkrete Praxis hängt an einzelnen Schulen. Wer keinen engagierten IT-Beauftragten oder keine Schulleitung mit digitalem Fokus hat, wartet oft noch auf den ersten strukturierten Schritt.
Was wird im Digitalpakt 2.0 konkret gefördert?
Der Digitalpakt 2.0 befindet sich noch in der politischen Aushandlung zwischen Bund und Ländern. Das Ziel ist klar: Die Förderung digitaler Bildung soll mit einem Milliardenbudget bis voraussichtlich 2033 fortgeführt und gegenüber dem ersten Pakt inhaltlich geschärft werden.
Im Vergleich zum DigitalPakt 1.0 setzt der Nachfolger stärker auf drei Bereiche.
Hardware-Erneuerung und Nachfolgebeschaffung. Tablets und Laptops aus 2019 und 2020 sind nach fünf bis sechs Jahren oft technisch veraltet oder nicht mehr für aktuelle Betriebssysteme geeignet. Der Digitalpakt 2.0 soll einen strukturierten Erneuerungszyklus ermöglichen, damit Schulen nicht erneut in einen Investitionsstau geraten.
Breitband und Netzwerkinfrastruktur. Viele Schulen, besonders in ländlichen Regionen, haben zwar Glasfaseranschlüsse beantragt, aber noch keine stabile Anbindung erhalten. Die Förderung der Konnektivität bleibt ein Kernthema.
Digitale Lehr- und Lernkonzepte. Das ist der entscheidende Unterschied zum ersten Pakt. Im Digitalpakt 2.0 sind Mittel explizit für Schulentwicklung und Lehrkräftefortbildung vorgesehen. Die ergänzende KMK-Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt" von 2021 hatte diesen Schwenk bereits eingeleitet: Didaktische Qualifizierung steht vor reiner Technikbeschaffung.
Der Nachfolger des DigitalPakts soll erstmals explizit Schulentwicklungsmaßnahmen und Lehrkräftefortbildung finanzieren, nicht nur Infrastruktur. Das ist eine direkte Konsequenz aus den Erfahrungen von 2019 bis 2024: Geräte ohne pädagogisches Konzept entfalten wenig Wirkung.
Vom Medienentwicklungsplan zur gelebten Medienpädagogik
Fördermittel aus dem Digitalpakt sind nicht ohne Weiteres abrufbar. Schulen benötigen einen Medienentwicklungsplan (MEP), der beschreibt, wie digitale Medien strategisch in den Unterricht integriert werden. Dieser Plan ist keine bürokratische Formalie. Er ist der pädagogische Kern des gesamten Vorhabens.
Ein guter Medienentwicklungsplan beantwortet konkrete Fragen: Welche Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler in welcher Jahrgangsstufe erworben haben? Welche Unterrichtsfächer übernehmen welche Lernziele aus den sechs KMK-Kompetenzbereichen? Wie wird der Kompetenzerwerb dokumentiert und überprüft?
Medienkompetenz gehört in jedes Fach
Die KMK-Strategie legt fest, dass Medienkompetenz kein isoliertes Schulfach ist, sondern ein fächerübergreifendes Prinzip in allen Curricula. Das bedeutet in der Praxis: Im Deutschunterricht lernen Schülerinnen und Schüler, Online-Texte auf ihre Quellen zu prüfen. Im Biologieunterricht diskutieren sie, wie Algorithmen ihre Suchergebnisse filtern. Im Kunstunterricht produzieren sie eigene digitale Inhalte und reflektieren Urheberrechtsfragen.
— KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt', 2016Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien sind Teil allgemeiner Bildung und müssen deshalb in allen Fächern und Bildungsphasen gezielt gefördert werden.
Dieser integrierte Ansatz hat klare Stärken: Er schafft echte Anwendungskontexte statt künstlicher Medienübungen. Er hat aber auch eine strukturelle Schwäche. Er hängt von der Initiative jeder einzelnen Lehrkraft und vom Vorhandensein eines schulweiten Konzepts ab. Wo kein fächerübergreifender Rahmen existiert, bleibt Medienpädagogik Glückssache.
Der Praxisleitfaden Medienkompetenz der Digitalen Schule Hessen zeigt einen gangbaren Weg: Er ordnet konkrete Unterrichtsszenarien den sechs KMK-Kompetenzbereichen zu und macht den fächerübergreifenden Anspruch operationalisierbar. Schulleitungen können dieses Modell als Ausgangspunkt für den eigenen MEP nutzen.
Lehrkräftefortbildung als Voraussetzung, nicht als Zusatz
Ohne Lehrkräfte, die selbst digitale Medien sicher und reflektiert einsetzen, bleibt jeder Medienentwicklungsplan Papier. Die ergänzende KMK-Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt" (2021) betonte genau das: Digitale Schulentwicklung beginnt mit der systematischen Qualifizierung der Lehrkräfte.
Das heißt konkret: Schulleitungen sollten Fortbildungsangebote zur Medienpädagogik nicht mehr als optional kommunizieren. Digitale Kompetenzen sind inzwischen Teil des professionellen Selbstverständnisses, das die KMK von allen Lehrkräften erwartet.
Bürokratie bewältigen und Fördermittel effizient abrufen
Die größte Hürde beim Digitalpakt ist oft nicht mangelnder Wille, sondern der administrative Aufwand. Antragstellung, Verwendungsnachweise, unterschiedliche Zuständigkeiten bei kommunalen Trägern und Landesbehörden — das kostet Zeit, die Schulen eigentlich nicht haben.
Einige praktische Hinweise, die den Prozess erleichtern.
Frühzeitig mit dem Schulträger sprechen. In den meisten Bundesländern stellt nicht die Schule den Förderantrag, sondern der Schulträger — also Stadt, Landkreis oder freier Träger. Schulleitungen liefern den MEP, die formale Antragstellung liegt beim Träger. Wer spät kommuniziert, verliert Monate.
Landesspezifische Richtlinien kennen. Die Förderbedingungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Was in NRW förderfähig ist, muss in Bayern oder Sachsen nicht automatisch gelten. Schulministerien und Landesmedieninstitute bieten spezifische Leitfäden und Beratung an.
Mittel zweckkonform binden. Digitalpakt-Mittel sind zweckgebunden. Wer Hardware kauft, die nicht im MEP verankert ist, riskiert Rückforderungen. Die Dokumentation der Ausgaben sollte von Beginn an sauber geführt werden, nicht erst kurz vor dem Verwendungsnachweis.
Kollegiale Netzwerke nutzen. IT-Beauftragte und Schulleitungen, die den Antrags- und Umsetzungsprozess bereits erfolgreich durchlaufen haben, sind die wertvollste Ressource. Medienzentren der Länder und regionale Bildungsnetzwerke bieten zunehmend kollegiale Beratungsformate an.
Erstellen Sie den Medienentwicklungsplan nicht im Alleingang. Binden Sie Lehrkräfte, IT-Beauftragte und den Schulträger von Beginn an ein. Ein MEP, der im Team entstanden ist, wird auch im Team umgesetzt und gelebt.
Nachhaltige Wartung und KI-Integration als neue Herausforderungen
Hier liegt die nächste, bisher wenig diskutierte Aufgabe: Was passiert, wenn die Fördermittel weg sind?
Das Problem der Folgekosten
Geräte, die mit Digitalpakt-Mitteln angeschafft wurden, müssen gewartet, aktualisiert und irgendwann ersetzt werden. IT-Administration kostet Geld und Personal, das in den Schuletats der Kommunen oft nicht eingeplant ist. Der Digitalpakt 2.0 soll einen strukturierteren Erneuerungszyklus schaffen, aber die Frage der dauerhaften Finanzierung von IT-Support und Gerätemanagement nach 2033 ist noch offen.
Schulleitungen sollten diese Frage jetzt stellen, nicht erst wenn die ersten Geräte reihenweise ausfallen. Wie viel kostet der Betrieb der digitalen Infrastruktur jährlich? Wer trägt diese Kosten langfristig? Welche Verträge für Support und Softwarelizenzen sind nötig und realistisch finanzierbar?
Das sind keine technischen Fragen. Das sind strategische Entscheidungen, die in die Schulentwicklungsplanung gehören.
Generative KI: Realität ohne Rahmen
ChatGPT, Gemini und ähnliche Werkzeuge sind längst im Schulalltag angekommen, ob bildungspolitisch vorbereitet oder nicht. Schülerinnen und Schüler nutzen sie für Hausaufgaben und Recherchen, Lehrkräfte für Unterrichtsvorbereitung und Differenzierung.
Die pädagogische und rechtliche Einordnung hinkt der technologischen Realität deutlich hinterher. Die sechs KMK-Kompetenzbereiche von 2016 erwähnen generative KI nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie einzelne Bundesländer haben Handlungsempfehlungen veröffentlicht, aber eine bundesweit einheitliche Rahmensetzung fehlt noch.
Wie dynamische Technologien wie generative KI zeitnah und rechtssicher in die KMK-Bildungsstandards und schulischen Medienkonzepte integriert werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Schulen können und sollten nicht auf bundesweite Einheitlichkeit warten, bevor sie handeln.
Für Schulleitungen bedeutet das: Ein schulinternes KI-Konzept ist jetzt eine dringende Aufgabe. Es sollte definieren, welche Werkzeuge zu welchen Zwecken im Unterricht erlaubt sind, welche KI-bezogenen Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erwerben sollen und wie Leistungsnachweise in einer Welt mit KI-Textgeneratoren glaubwürdig gestaltet werden.
Der Digitalpakt 2.0 bietet hier eine konkrete Möglichkeit: Wenn Fördermittel explizit für digitale Schulentwicklung und Lehrkräftequalifizierung fließen, können Schulen KI-Kompetenz gezielt in ihre Fortbildungsprogramme integrieren — finanziert und legitimiert durch denselben Rahmen.
Was das jetzt für Ihre Schule bedeutet
Medienkompetenz im Digitalpakt 2.0 ist keine abstrakte bildungspolitische Forderung. Sie ist eine operative Aufgabe mit konkreten nächsten Schritten.
Überprüfen Sie Ihren Medienentwicklungsplan. Deckt er alle sechs KMK-Kompetenzbereiche ab? Sind Verantwortlichkeiten klar verteilt und für alle Beteiligten transparent?
Planen Sie Fortbildung als Daueraufgabe. Einmalige Workshops reichen nicht. Medienpädagogische Kompetenz muss Teil der jährlichen Personalentwicklung sein, nicht das Thema eines Nachmittags alle zwei Jahre.
Denken Sie Infrastruktur und Pädagogik gemeinsam. Kein Gerät, keine Plattform und keine App kann ohne ein didaktisches Konzept dahinter sinnvoll eingesetzt werden. Technische und pädagogische Entscheidungen gehören an denselben Tisch.
Klären Sie Finanzierungsfragen frühzeitig. Was kostet der Betrieb Ihrer digitalen Infrastruktur nach Auslaufen der Förderung? Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Schulträger darüber.
Die Schulen, die aus den Mitteln der Medienkompetenz-Digitalpakt-Förderung am meisten herausholen, sind nicht die mit dem meisten Equipment. Es sind die, die Fördergelder nicht als Investition in Hardware verstehen, sondern als Investition in Menschen: in Lehrkräfte, die sicher unterrichten, und in Schülerinnen und Schüler, die sicher denken.



